In Deutschland gibt es unterschiedliche Regelungen zum Besitz und Konsum von Cannabis. Jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze, die von der Bundesregierung vorgegeben sind. In diesem Blogbeitrag werden wir uns speziell mit den Gesetzen in Niedersachsen auseinandersetzen und klären, wie viel Gras man dort legal mit sich führen darf.
Grundsätzlich ist der Besitz von Cannabis in Deutschland strafbar. Allerdings gibt es gewisse Ausnahmen und Regelungen für den persönlichen Gebrauch. In Niedersachsen ist der Besitz von geringen Mengen Cannabis für den Eigenbedarf in der Regel kein Problem.
Laut dem Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) liegt die Grenze für den Eigenbedarf bei 6 Gramm Cannabis. Das bedeutet, dass man bis zu 6 Gramm Gras legal mit sich führen darf, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Besitz von Cannabis immer noch illegal ist und es zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen kann, wenn man erwischt wird. Die Polizei hat das Recht, Personen zu durchsuchen und verdächtige Substanzen zu beschlagnahmen. Es empfiehlt sich daher, Cannabis immer zuhause zu konsumieren und nicht in der Öffentlichkeit.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Eigenbedarf von Person zu Person unterschiedlich sein kann. Einige Menschen benötigen möglicherweise mehr als 6 Gramm Cannabis für den persönlichen Gebrauch, zum Beispiel aus medizinischen Gründen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, um eine größere Menge Cannabis legal mit sich führen zu können.
Es ist ratsam, sich vor dem Konsum oder Besitz von Cannabis über die aktuellen Gesetze und Regelungen in Niedersachsen zu informieren. Die Gesetze können sich ändern und es ist wichtig, auf dem neuesten Stand zu bleiben, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.